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D-Arzt - Arbeitsunfall

Unsere Praxis ist von den Berufsgenossenschaften als D-Arzt/Unfallarzt-Praxis zu gelassen. Im Falle eines Arbeitsunfalles sind Sie verpflichtet diesen unmittelbar zu melden und sich ärztlich vorzustellen.

In folgenden Fällen liegt ein BG-Fall vor:

  • Verletzungen während der Arbeit
  • Verletzungen auf dem Weg von/zur Arbeit
  • Schulunfälle
  • Profisportlerunfälle

Im Falle eines solchen Unfallereignisses versuchen Sie sich bitte telefonisch anzumelden um Wartezeiten zu vermeiden und sicher zu stellen, dass die Praxis geöffnet ist. Eine direkte Vorstellung ist auch möglich.

Bringen Sie bitte ihren Impfausweis zwecks Tetanusschutzermittlung mit